Für die Bemessung des Unterhalts eines in der Türkei lebenden minderjährigen Kindes können die Sätze der Düsseldorfer Tabelle mit einem Abschlag von 1/3 herangezogen werden.
OLG München, 19.02.2001 - Az: 26 UF 1456/00
Quelle: FamRZ 2002, 55
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.


