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Abschlag beim Kindesunterhalt, wenn das Kind in der Türkei lebt

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für die Bemessung des Unterhalts eines in der Türkei lebenden minderjährigen Kindes können die Sätze der Düsseldorfer Tabelle mit einem Abschlag von 1/3 herangezogen werden.


OLG München, 19.02.2001 - Az: 26 UF 1456/00

Quelle: FamRZ 2002, 55


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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