Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 404.070 Anfragen
Auf eine Klassenfahrt muss gespart werden!
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Kosten einer Klassenfahrt sind vorhersehbar und stellen deshalb keinen Sonderbedarf nach § 1613 Abs.2 BGB dar. Sie müssen deshalb aus dem laufenden Unterhalt des Kindes bezahlt werden. Dies gilt jedenfalls, wenn der laufende Unterhalt aus einer der höheren Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle entnommen wird.
OLG Zweibrücken, 03.05.2000 - Az: 6 UF 50/99
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis.
Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.