Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.703 Anfragen

Unfallversicherung schützt nicht bei Klassenfahrt!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Stürzt ein volljähriger Schüler während einer Klassenfahrt beim Klettern auf dem Fenstersims aus dem Fenster, so hat er keinen Leistungsanspruch gegen die Unfallversicherung. Es kann nicht von einer alterbedingten Reduzierung der Einsichtsfähigkeit ausgegangen werden, da der Schüler volljährig ist.
Revision wurde zugelassen.


LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2003 - Az: L 2 U 39/03

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.703 Beratungsanfragen

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...

Erik, Oranienburg

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...

Landbeck, Annweiler