Stürzt ein volljähriger Schüler während einer Klassenfahrt beim Klettern auf dem Fenstersims aus dem Fenster, so hat er keinen Leistungsanspruch gegen die Unfallversicherung. Es kann nicht von einer alterbedingten Reduzierung der Einsichtsfähigkeit ausgegangen werden, da der Schüler volljährig ist.
Revision wurde zugelassen.
Revision wurde zugelassen.
LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2003 - Az: L 2 U 39/03
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