Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 404.859 Anfragen
Kindergeld auch bei Schweizer Kinderrente?
Familienrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten
Die Tatsache, dass für denselben Zeitraum und für dasselbe Kind dem Vater in der Schweiz eine Kinderrente zur Invalidenrente gezahlt wird, steht dem Anspruch auf Zahlung des Deutschen Kindergelds nicht entgegen.
Zwar handelt es sich sowohl beim deutschen Kindergeld als auch der schweizerischen Kinderrente um Familienbeihilfen, jedoch nicht um Leistungen gleicher Art.
So entspricht der Zweck der Kinderrente zwar demjenigen des Kindergeldes, das nach § 31 Sätze 1 und 2 EStG ebenfalls dem Unterhalt, der Betreuung und Erziehung oder Ausbildung dient; auch werden beide Familienbeihilfen bis zum 18. Lebensjahr ohne Einschränkung, danach abhängig von einer Ausbildung gezahlt (§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 32 Abs. 1 EStG und Art. 35 IVG i.V.m. Art. 25 Abs. 4AHVG). Sie unterscheiden sich aber erheblich bei den Anspruchsvoraussetzungen und bei der Berechnung.
Der Anspruch auf Kindergeld ist abhängig vom Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder von der Einkommensteuerpflicht oder einer entsprechenden Behandlung (§ 62 Abs. 1 Satz 1 EStG). Es wird - anders als die Kinderrente - unabhängig von einer Grundleistung und grundsätzlich in Form eines von vornherein feststehenden Betrages gewährt, der lediglich nach der Anzahl und Reihenfolge der Kinder differiert. So ist der Anspruch für das dritte Kind mit 196 EUR monatlich höher als für das erste und zweite Kind (190 EUR), für das vierte und jedes weitere Kind beträgt das Kindergeld jeweils 221 EUR (§ 66 Abs. 1 EStG). Dagegen wird die Höhe der Kinderrente prozentual von der Invalidenrente berechnet.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.