Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.779 Anfragen

Kindergeld trotz Vollzeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

Familienrecht | Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Kindergeldanspruch entfällt für die Zeiten der Berufsausbildung nicht, wenn das Kind zwischen zwei Ausbildungsabschnitten einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht.

Dies gilt auch für den Fall, dass der gesetzliche Jahresgrenzbetrag eigener Einkünfte des Kindes überschritten wird.

Es besteht keine Unterhaltspflicht, wenn das Kind zwischen zwei Ausbildungsabschnitten einer hinreichend entlohnten Erwerbstätigkeit nachgeht.

Dies bedeutet zunächst, dass für die Übergangszeit kein Kindergeld zu bewilligen ist. Zum anderen müssen die während der Übergangszeit erzielten Einkünfte bei der Ermittlung des gesetzlichen Jahresgrenzbetrags jedoch außer Betracht bleiben.

Im Detail führte das Gericht aus:

Nach § 63 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG wird ein Kind, welches das 18., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, u. a. beim Kindergeldberechtigten berücksichtigt, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird (Buchst. a), sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet (Buchst. b) oder eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann (Buchst. c) und wenn es Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhaltes oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind von nicht mehr als 7.680,00 EUR im Kalenderjahr hat (§ 32 Abs. 4 S. 2 EStG). Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG an keinem Tag vorliegen, ermäßigt sich der Grenzbetrag um 1/12 (§ 32 Abs. 4 S. 7 EStG). Einkünfte und Bezüge des Kindes, die auf diese Kalendermonate entfallen, bleiben außer Ansatz (§ 32 Abs. 4 S. 8 EStG).

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant