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Umzugsvertrag: Müssen beide Ehepartner zahlen?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zieht ein Ehepaar gemeinsam um und wurde hierzu von einem Ehepartner ein Umzugsvertrag geschlossen, so ist auch der andere Ehepartner verpflichtet die Vergütung zu zahlen.

In diesem Fall ist der Umzugsvertrag nämlich ein Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs i.S.d. § 1357 Abs. 1 BGB.


AG Besigheim, 09.07.1997 - Az: 3 C 290/97


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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