Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.488 Anfragen

Steuerberatervertrag gilt nicht automatisch auch für den anderen Ehepartner

Familienrecht Lesezeit: ca. 20 Minuten

Ein Steuerberatervertrag, der von einem Ehepartner abgeschlossen wurde, zählt nicht zu den Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie.

Der andere Ehepartner wird daher auch nicht durch einen solchen Vertrag berechtigt und verpflichtet.

Auch die Unterschrift unter der Steuererklärung spricht nicht dafür, dass auch der andere Ehepartner Vertragspartner des Steuerberaters werden wollte.

Hierzu führte das Gericht aus:

Eine Zahlungsverpflichtung der Beklagten Ehefrau ergibt sich nicht aus § 1357 Abs. 1 BGB. Jeder Ehegatte ist berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet, es sei denn, dass sich aus den Umständen etwas anderes ergibt (§ 1357 Abs. 1 BGB).

Die Beauftragung eines Steuerberaters fällt nicht unter den Begriff der Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie im Sinne von § 1357 Abs. 1 Satz 1 BGB.

Dafür spricht bereits der Wortlaut der Norm. Hier ist nur die Rede von Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs. Dass die Beauftragung eines Steuerberaters unter den Begriff des allgemeinen "Lebensbedarfs" fällt, kann nicht wirklich behauptet werden, zumal die Beauftragung eines Steuerberaters zum Zweck des Erstellens einer Steuererklärung nicht als üblich angesehen werden kann. Dem Wortlaut nach dürften hierunter nur die den täglichen Bedarf unmittelbar deckenden Geschäfte der Eheleute bzw. der Familie fallen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Leutkirch, 02.04.2008 - Az: 2 C 21/08

ECLI:DE:AGLEUTK:2008:0402.2C21.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant