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Trennungsunterhalt bei sehr gutem Einkommen

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Klarheit über den Unterhalt verschafft eine anwaltliche ➠ Unterhaltsberechnung
Der Trennungsunterhalt wird bei einem sehr gutem Einkommen (Nettoeinkommen über 8000 €) nicht nach der 3/7-Quote berechnet. Normalerweise wird aufgrund des festgestellten Nettoeinkommens der Eheleute nach der sog. Differenzmethode die Differenz beider Einkommen errechnet und dem Unterhaltsberechtigten ein Anspruch in Höhe von 3/7 zuerkannt.
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Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...

Simon, Mecklenburg Vorpommern

Bei einer Bewertungsscala 1 bis 10 wurde ich die Zehn vergeben.
Vielen Dank

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