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Trennungsunterhalt bei sehr gutem Einkommen

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Trennungsunterhalt wird bei einem sehr gutem Einkommen (Nettoeinkommen über 8000 €) nicht nach der 3/7-Quote berechnet. Normalerweise wird aufgrund des festgestellten Nettoeinkommens der Eheleute nach der sog. Differenzmethode die Differenz beider Einkommen errechnet und dem Unterhaltsberechtigten ein Anspruch in Höhe von 3/7 zuerkannt.

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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