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Trennungsunterhalt bei sehr gutem Einkommen

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Trennungsunterhalt wird bei einem sehr gutem Einkommen (Nettoeinkommen über 8000 €) nicht nach der 3/7-Quote berechnet. Normalerweise wird aufgrund des festgestellten Nettoeinkommens der Eheleute nach der sog. Differenzmethode die Differenz beider Einkommen errechnet und dem Unterhaltsberechtigten ein Anspruch in Höhe von 3/7 zuerkannt.

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OLG Bremen, 06.02.2015 - Az: 4 UF 38/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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