Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.597 Anfragen

Erbschein ohne Testamentsvollstrecker-Vermerk zulässig

Familienrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Ein Testamentsvollstrecker-Vermerk im Erbschein ist nur erforderlich, wenn die Testamentsvollstreckung die Verfügungsmacht der Erben beschränkt. Bei einer rein beaufsichtigenden Testamentsvollstreckung nach § 2208 Abs. 2 BGB, die dem Testamentsvollstrecker lediglich Kontrollbefugnisse einräumt, entfällt der Vermerk im Erbschein.

Der Erbschein hat die Funktion, die Erbfolge und eventuelle Beschränkungen der erbrechtlichen Befugnisse auszuweisen. Daraus folgt, dass eine Testamentsvollstreckung, die den Erben von Anfang an in der Verfügungsmacht überhaupt nicht beschränkt, nicht im Erbschein zu erwähnen ist.

Nach § 2208 Abs. 2 BGB kann der Erblasser anordnen, dass die Testamentsvollstreckung sich auf die Überwachung der Erfüllung von Vermächtnissen oder Auflagen oder auf die Verwaltung einzelner Nachlassgegenstände beschränken soll. Eine solche beaufsichtigende Testamentsvollstreckung führt nicht zu einer Beschränkung der Verfügungsbefugnis der Erben. Der Testamentsvollstrecker erhält dabei keine eigene Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis, sondern lediglich ein Kontrollrecht hinsichtlich der Einhaltung der letztwilligen Anordnungen des Erblassers.

Die Bestimmung des Umfangs der Testamentsvollstreckung erfolgt durch Auslegung der letztwilligen Verfügung. Dabei kommt der vom Erblasser verwendeten Terminologie besondere Bedeutung zu. Verwendet der Erblasser den Begriff „Überwachung“ statt „Verwaltung“, deutet dies darauf hin, dass er dem Testamentsvollstrecker keine umfassenden Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse einräumen, sondern dessen Befugnisse auf eine Kontrolle des Handelns der Erben beschränken wollte.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.253 Bewertungen)

Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet. Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg