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Erbrechtsnachweis bei unauffindbarem Testament

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern ein Testament unauffindbar ist, so kann nicht vermutet werden, dass der Erblasser dieses vernichtet hat. Derjenige, der sich auf das unauffindbare Testament beruft, muss jedoch die formgültige Errichtung und den Inhalt des Testaments beweisen, so dass ihn im Erbscheinsverfahren

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OLG Schleswig, 12.09.2011 - Az: 3 Wx 44/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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