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Kein Testamentsnachtrag ohne richtige Unterschrift!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Erbstreitigkeiten vermeiden: Erstellen oder prüfen Sie ein ➠ Testament!
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob ein Nachtrag zum Testament auch dann gültig ist, wenn er nur mit zwei Großbuchstaben unterzeichnet wurde. Grundsätzlich muss eine letztwillige Verfügung eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Wobei eine Unterschrift die nicht Vor- und Nachnamen enthält, dann ausreicht, wenn an der Urheberschaft und Ernstlichkeit keine Zweifel bestehen. Somit können auch die Initialen des Erblassers zulässig sein.

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WAIBEL, A., Freiburg

Ich bin ehrlich, eigentlich bin ich recht skeptisch, was Online-Beratungs-Websites betrifft, aber ich habe dringend Rat in einer Angelegenheit ...

Birgül D., Mannheim