Sofern eine Erblasserin verstirbt, ohne ihrer gesetzlichen Verpflichtung gegenüber dem Kind des verstorbenen Ehemannes als pflichtteilsberechtigten Abkömmling vorher vollständig Auskunft über den Nachlass des Verstorbenen zu erteilen obwohl dieser diese Auskunft verlangt hat, so geht diese Verpflichtung auf den oder die Erben der Erblasserin über.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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