Sofern eine Erblasserin verstirbt, ohne ihrer gesetzlichen Verpflichtung gegenüber dem Kind des verstorbenen Ehemannes als pflichtteilsberechtigten Abkömmling vorher vollständig Auskunft über den Nachlass des Verstorbenen zu erteilen obwohl dieser diese Auskunft verlangt hat, so geht diese Verpflichtung auf den oder die Erben der Erblasserin über.
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OLG München, 01.12.2010 - Az: 20 U 3260/10
ECLI:DE:OLGMUEN:2010:1201.20U3260.10.0A
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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