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40.000 Euro Bestattungskosten - außergewöhnliche Belastung?

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall machte ein Ehepaar Kosten für die Bestattung des verstorbenen Vaters des Ehemannes von über 40.000 € als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend, wobei allein für die Grabstätte 17.854,02 € anfielen.

Für ein professionelles Video der Bestattungszeremonie wurden 2.784,00 € geltend gemacht, die Kosten der Todesanzeige beliefen sich auf 5.249,41 €, für Blumenschmuck bei der Beisetzung wurden 1.611,50 € ausgegeben. Für die Danksagung fielen 2.645,90 €, die Kosten des Beerdigungsinstitut / des Sargs beliefen sich auf 5.612,60 € und an die Stadt waren 3.012,00 € gezahlt worden.

Das Finanzamt erkannt jedoch lediglich 7.500 Euro an.

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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