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Nottestament bitte vorlesen!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Nottestament ist nur dann wirksam, wenn es dem Erblasser wortwörtlich vorgelesen wird. Eine sinngemäße Widergabe führt zur Unwirksamkeit, da dies ein Verstoß gegen die Formvorschriften darstellt. Andernfalls ist es dem Erblasser nicht möglich, den gesamten Inhalt des Testaments zu erfassen. 

Hinweis AnwaltOnline: 
Ausführliche Informationen rund ums Nottestament finden Sie in unseren Tipps


LG Nürnberg-Fürth, 12.08.2008 - Az: 7 T 5033/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Simon, Mecklenburg Vorpommern