Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.055 Anfragen

Pflicht zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ganz grundsätzlich sind die Wohnungseigentümer zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung und zur Mitwirkung an der Willensbildung nicht verpflichtet.

Ein anderes kann dann gelten, wenn Besonderheiten vorliegen, die eine Mitwirkung aufgrund der Treuepflicht des Eigentümers zwingend geboten erscheinen lassen würden und insoweit ansonsten ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegen könnte.


LG Nürnberg-Fürth, 05.07.2016 - Az: 14 S 6933/15 WEG

Dr. Rochus SchmitzTheresia DonathPatrizia Klein
Unsere Partneranwälte

Wir beraten Sie persönlich

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant