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Pflicht zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ganz grundsätzlich sind die Wohnungseigentümer zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung und zur Mitwirkung an der Willensbildung nicht verpflichtet.

Ein anderes kann dann gelten, wenn Besonderheiten vorliegen, die eine Mitwirkung aufgrund der Treuepflicht des Eigentümers zwingend geboten erscheinen lassen würden und insoweit ansonsten ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegen könnte.


LG Nürnberg-Fürth, 05.07.2016 - Az: 14 S 6933/15 WEG

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Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...

Andreas Thiel, Waldbronn

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen