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Pflicht zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ganz grundsätzlich sind die Wohnungseigentümer zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung und zur Mitwirkung an der Willensbildung nicht verpflichtet.

Ein anderes kann dann gelten, wenn Besonderheiten vorliegen, die eine Mitwirkung aufgrund der Treuepflicht des Eigentümers zwingend geboten erscheinen lassen würden und insoweit ansonsten ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegen könnte.


LG Nürnberg-Fürth, 05.07.2016 - Az: 14 S 6933/15 WEG


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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