- Arbeitsrecht
- Tipps
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung:           - bereits 393.650 Anfragen
        
Verschwiegenheitspflicht während und nach dem Arbeitsverhältnis
                        Arbeitsrecht |  Lesezeit: ca. 3 Minuten
                
    
        
            
                
                    					
				Für die Verpflichtung eines Arbeitnehmers zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen und Geschäftsgeheimnissen gibt es keine spezielle gesetzliche Grundlage, abgesehen von der Verpflichtung zur Geheimhaltung von Diensterfindungen in § 24 Abs. 2 ArbnErfG. Allerdings nimmt die Rechtsprechung an, dass ein Arbeitnehmer als Auswirkung der im Arbeitsverhältnis geltenden Treuepflicht zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.
Diese Verschwiegenheitspflicht bezieht sich auf Betriebs - und Geschäftsgeheimnisse. Sie beginnt mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags und endet grundsätzlich mit dessen Beendigung. Sie bezieht sich auf alle Betriebs - und Geschäftsgeheimnisse, die ein Arbeitnehmer auf Grund seiner Tätigkeit im Betrieb oder für seinen Arbeitgeber erfährt, soweit erkennbar ein Interesse des Arbeitgebers an der Geheimhaltung besteht. Dabei wird von der Rechtsprechung ein solches Interesse im Zweifelsfall angenommen.
 Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte anmelden oder kostenlos und unverbindlich registrieren.
 
             
         
        Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online 
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt           (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.650 Beratungsanfragen
Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank! 
           Verifizierter Mandant
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
           Verifizierter Mandant