Bei der Geschäftswertbemessung eines Testamentseröffnungsverfahren und eines Erbscheinerteilungsverfahren für eine zum Nachlass gehörende Eigentumswohnung kann der Verkehrswert der Wohnung auch durch Hochrechnung des Kaufpreises mittels Baukostenindex unter Berücksichtigung der Wertminderung wegen Alters von Gebäuden und eines Sicherungsabschlages von 10% ermittelt werden.
Für Wohngebäude gibt es einen gesonderten Preisindex, namentlich den Baupreisindex. Die Preisindizes für Wohngebäude (Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren im AllMBL.) erlauben die Ableitung des Geschäftswertes für Grundstücke, die mit Einfamilien- oder Mehrfamilienhäusern bebaut sind wie auch für Eigentumswohnungen aus früheren Werten durch Hochrechnung des jeweils aktuellen Baupreisindizes.
Damit besteht die Möglichkeit, den Verkehrswert für Eigentumswohnungen durch Hochrechnung eines zu einem früheren Zeitpunkt bekannten Wohnungswertes (Kaufpreis, Herstellungskosten) nach dem Baupreisindex zu ermitteln.
Für Wohngebäude gibt es einen gesonderten Preisindex, namentlich den Baupreisindex. Die Preisindizes für Wohngebäude (Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren im AllMBL.) erlauben die Ableitung des Geschäftswertes für Grundstücke, die mit Einfamilien- oder Mehrfamilienhäusern bebaut sind wie auch für Eigentumswohnungen aus früheren Werten durch Hochrechnung des jeweils aktuellen Baupreisindizes.
Damit besteht die Möglichkeit, den Verkehrswert für Eigentumswohnungen durch Hochrechnung eines zu einem früheren Zeitpunkt bekannten Wohnungswertes (Kaufpreis, Herstellungskosten) nach dem Baupreisindex zu ermitteln.
OLG Düsseldorf, 27.07.2010 - Az: I-10 W 34/10
ECLI:DE:OLGD:2010:0727.I10W34.110.10.00
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