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Kontovollmacht über den Tod hinaus - Erbeinsetzung?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern ein Erblasser testamentarisch zugunsten einer Person, der er Kontovollmacht über den Tod hinaus erteilt hatte, über seine wertlose Wohnungseinrichtung, nicht aber über sein Geldvermögen, verfügt, so ist hierin keine Erbeinsetzung zu sehen. Dies gilt zumindest für den Fall, dass das Geldvermögen

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Andreas Thiel, Waldbronn