- Familienrecht
- Urteile
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 392.709 Anfragen
Kein Testament auf Kosten der Allgemeinheit
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Erbstreitigkeiten vermeiden: Erstellen oder prüfen Sie ein ➠ Testament!Die Testierfreiheit geht nicht soweit, dass dem Erben sämtliche Annehmlichkeiten wie Hobbys und Reisen aus dem Nachlass finanziert werden, während für den Lebensunterhalt die Allgemeinheit durch Zuwendungen nach dem Sozialgesetzbuch aufkommen soll. Im vorliegenden Fall sollte der Erbe nur Zahlungen für Geschenke zu Feiertagen, Urlaube, Kleidung, die Befriedigung geistiger und künstlerischer Bedürfnisse, Hobbys, etc. in solcher Höhe vom Testamentsvollstrecker erhalten, dass diese nicht auf die Zuwendungsansprüche des Erben nach dem Sozialgesetzbuch angerechnet werden können. Die zuständige Grundsicherungsbehörde stellte daraufhin alle "Hartz IV"-Leistungen mit der Begründung ein, der Hilfeempfänger hätte das Testament anfechten können. Dies wurde vom Sozialgericht bestätigt.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.709 Beratungsanfragen
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden