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Grundbuchamt kann nur bei Zweifeln am Erbrecht Erschein verlangen

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Erbstreitigkeiten vermeiden: Erstellen oder prüfen Sie ein ➠ Testament!
Bei einem Grundbuchberichtigungsantrag kann das Grundbuchamt nur dann einen Erbschein verlangen, wenn bei der Prüfung der Verfügung hinsichtlich des behaupteten Erbrechts Zweifel bestehen, die das Grundbuchamt nicht selbst durch die Verwertung des gesamten Urkundenmaterials der Nachlassakte ausräumen kann. Sofern

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Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.

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Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...

JG