Ein Nacherbe kann Gegenstände, die vom testamentarisch als Vorerbe Eingesetzten verschenkt oder deutlich unter Wert abgegeben wurden, ggf. zurückverlangen, sofern der Vorerbe vom Erblasser von den Beschränkungen hinsichtlich der Erhaltung des Nachlasses nicht ausdrücklich befreit wurde. Im vorliegenden Fall bejahte das Gericht dieses Recht des Nacherben, da der Vorerbe zwei zum
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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