Es ist rechtmäßig, wenn eine Bank entsprechend ihrer AGB die Freigabe des Guthabens eines Erblassers verweigert, wenn seitens des Erben lediglich ein eigenhändiges Testament vorgelegt wird. Bei einem solchen Testament ist die Gefahr der Rechtsunkenntnis, des Verlustes, der Unterdrückung oder Fälschung höher. Aus diesem Grund kann die Bank weitere Voraussetzungen oder die Vorlage anderer Nachweise verlangen.
AG Mannheim, 02.02.2007 - Az: 3 C 196/06
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