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Reiserücktritt wegen Rückfall auf Grund einer chronischen Alkoholerkrankung

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

1. Ein Rückfall aufgrund einer Alkoholerkrankung ist keine unerwartet schwere Erkrankung, da mit seinem Eintritt und Folgen jederzeit zu rechnen ist.

2. Eine alkoholkranke Person, die zum Zeitpunkt der Reisebuchung eine Entziehungsbehandlung hinter sich gebracht hatte, aber Alkohol zu sich nimmt, trifft das Rückfallrisiko in subjektiver Hinsicht nicht unerwartet.


AG Mannheim, 09.11.2011 - Az: 10 C 322/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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