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Widerrufenes Testament widerrufen - und nun?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Zweifel führt der Widerruf eines Testamentswiderrufs die Wirksamkeit des früheren Testaments wieder her (§ 2257 BGB). Es wird widerlegbar vermutet, daß der Erblasser die rückwirkende Wiederherstellung des ursprünglichen Testaments bezweckt hat. Das frühere Testament bleibt indes widerrufen, wenn ein gegenteiliger Wille feststellbar ist.


OLG Köln, 08.02.2006 - Az: 2 Wx 49/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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