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Auskunftsklage ist nicht Erbschaftsannahme

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Erhebt ein potentieller Erbe Auskunftsklage gegen den Testamentsvollstrecker über den Nachlass, so stellt dies nicht zwangsläufig ein schlüssiges Verhalten hinsichtlich der Annahme der Erbschaft dar.

Vorliegend hatte der potentielle Erbe im Zusammenhang mit der Auskunftsklage darauf hingewiesen, dass für die Entscheidung über die Annahme umfassende und genaue Informationen über den Nachlass erforderlich seien.

Der spätere Kläger sah seine Vermögensinteressen ohne diese Informationen durch den Testamentsvollstrecker gefährdet. Somit hat er sich erkennbar die Option auf Ausschlagung des Erbes offengehalten.

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BayObLG, 08.09.2004 - Az: 1 Z BR 59/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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