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Bank darf Bestattungsunternehmen nicht aus Konto des Verstorbenen bezahlen!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht seitens des Kreditinstitutes keine Berechtigung gegenüber Erben, die für die Bestattung des Erblassers angefallenen Kosten dem Bestattungsinstitut aus dem Kontoguthaben des Erblassers zu erstatten.

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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