Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.583 Anfragen

Heirat führt zu gemeinsamer Sorgeberechtigung über gemeinsame Kinder

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach Rechtsauffassung des Senats vermittelt die Heirat gemäß § 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB auch dann eine gemeinsame Sorgeberechtigung über gemeinsame Kinder, wenn das Sorgerecht zuvor durch eine gerichtliche Entscheidung abweichend geregelt worden war.

Die Eltern erlangen kraft Gesetzes durch die Heirat das gemeinsame Sorgerecht. Dies bleibt auch nach einer Scheidung so.

Kann die gemeinsame Sorge jedoch nicht beibehalten werden, ist eine gerichtliche Regelung erforderlich.


OLG Düsseldorf, 03.09.2009 - Az: II-8 WF 89/09

ECLI:DE:OLGD:2009:0903.II8WF89.09.00

Martin BeckerHont Péter HetényiDr. Jens-Peter Voß

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant