Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.094 Anfragen

Heirat führt zu gemeinsamer Sorgeberechtigung über gemeinsame Kinder

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach Rechtsauffassung des Senats vermittelt die Heirat gemäß § 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB auch dann eine gemeinsame Sorgeberechtigung über gemeinsame Kinder, wenn das Sorgerecht zuvor durch eine gerichtliche Entscheidung abweichend geregelt worden war.

Die Eltern erlangen kraft Gesetzes durch die Heirat das gemeinsame Sorgerecht. Dies bleibt auch nach einer Scheidung so.

Kann die gemeinsame Sorge jedoch nicht beibehalten werden, ist eine gerichtliche Regelung erforderlich.


OLG Düsseldorf, 03.09.2009 - Az: II-8 WF 89/09

ECLI:DE:OLGD:2009:0903.II8WF89.09.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Business Vogue 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.263 Bewertungen)

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet. Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.
WAIBEL, A., Freiburg