Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.289 Anfragen

Anspruch auf Kindergeld bei schwerbehindertem volljährigen Kind

Familienrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Nach § 62 Abs. 1 EStG besteht Anspruch auf Kindergeld, wenn die Kinder nach § 63 EStG zu berücksichtigen sind. Für volljährige Kinder gilt § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG. Danach wird ein Kind berücksichtigt, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Maßgeblich ist, ob die Behinderung kausal für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt ist.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist ein behindertes Kind dann außerstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es aufgrund der Behinderung keine Erwerbstätigkeit ausüben kann und auch keine ausreichenden Einkünfte oder Bezüge zur Sicherung des Lebensunterhalts erzielt (BFH, 14.06.1996 - Az: III R 13/94). Verfügt das Kind trotz der Behinderung über hinreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts, entfällt die Berücksichtigung.

Im zugrunde liegenden Fall war unstreitig, dass die Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht ausreichten, um den Lebensbedarf zu decken. Streitig war allein, ob die bestehende Schwerbehinderung ursächlich für das Unvermögen zum Selbstunterhalt war.

Die Ursächlichkeit der Behinderung wird nach den einschlägigen Verwaltungsanweisungen grundsätzlich angenommen, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „H“ vermerkt ist oder ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt und zusätzliche Umstände hinzutreten, die eine Erwerbstätigkeit unter üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts ausschließen (vgl. BFH, 26.08.2003 - Az: VIII R 58/99). Es handelt sich hierbei um eine typisierende Regelung, die nach den Gesamtumständen überprüfbar ist.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


FG Hessen, 11.05.2007 - Az: 2 K 3871/06

ECLI:DE:FGHE:2007:0511.2K3871.06.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant