Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.874 Anfragen

Eingetragene Lebenspartnerschaft und das Umgangsrecht

Familienrecht | Lesezeit: ca. 8 Minuten

Bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft kommt die gesetzliche Vermutung des § 1592 Nr. 1 BGB, wonach bei Geburt eines Kindes während der Ehezeit der Ehemann auch der leibliche Vater des Kindes ist, bis durch eine erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung das Gegenteil bewiesen ist, nicht zur Anwendung. Daher wird eine Lebenspartnerin nicht kraft Gesetzes Elternteil, selbst wenn zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes die eingetragene Lebenspartnerschaft bereits bestanden hatte.

Somit kommt auch nicht die gesetzliche Regelung über den Umgang des Kindes mit den Eltern zur Anwendung sondern § 1685 BGB (Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen). Diese Personen haben nur dann ein Umgangsrecht, wenn der Umgang nachweislich dem Kindeswohl dient.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus PC Welt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant