Sofern die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft dies untereinander vereinbart haben, können die persönlichen und wirtschaftlichen Leistungen nach dem Ende der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gegeneinander aufgerechnet werden. Daher ist auch ein Bereicherungsanspruch eines Verkehrsunfallgeschädigten
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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