Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.869 Anfragen

Kein Wohnvorteil, wenn nach Trennung Immobilien erworben wurden

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Ehegatte ein Haus oder eine Ehewohnung erst nach Trennung oder Scheidung erworben und stammen diese Mittel nicht aus der Ehezeit, so ist ein Wohnvorteil nicht prägend. Daher ist also das mietfreie Wohnen im eigenen Haus auch nicht als Einkommen anzurechnen (Wohnvorteil).


OLG Brandenburg, 10.02.2009 - Az: 10 UF 65/08

ECLI:DE:OLGBB:2009:0210.10UF65.08.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant