Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.903 Anfragen

Thailändische Privatscheidung wird nicht anerkannt

Familienrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Hat ein deutsch/thailändisches Ehepaar während der Ehe sowohl in Deutschland als auch in Italien gemeinsam gelebt, scheidet die Anerkennung einer in Thailand registrierten Privatscheidung aus, wenn auf die Scheidung entweder deutsches oder italienisches Recht Anwendung findet.

Hierzu führte das Gericht aus:

Gemäß Art. 17 Abs. 1 S. 1 EGBGB unterliegt die Scheidung dem Recht, das im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags für die allgemeinen Wirkungen der Ehe maßgeblich ist. Die Vorschrift verweist auf das Ehewirkungsstatut, das in Art. 14 EGBGB geregelt ist. Danach unterliegen die allgemeinen Wirkungen der Ehe in erster Linie dem Recht des Staats, dem beide Ehegatten angehören oder zuletzt angehörten, wenn einer von ihnen diesem Staat noch angehört, Art. 14 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB. Eine gemeinsame Staatsangehörigkeit besaßen die Ehegatten hingegen während der gesamten Ehezeit und somit auch im Zeitpunkt ihrer Scheidung nicht.

Das Recht von Thailand haben die Ehegatten vorliegend nicht, jedenfalls nicht wirksam gewählt. Es liegen weder notariell beurkundete Erklärungen vor, noch solche, die den thailändischen Formfordernissen an einen Ehevertrag entsprechen, Art. 14 Abs. 4 EGBGB. Nach thailändischem Recht kann ein Ehevertrag wirksam nur vor der Ehe geschlossen werden. Die Erklärungen bedürfen der Schriftform, sind vor zwei Zeugen abzugeben und in das Eheregister einzutragen, Sec 1465, 1466 des thailändischen Zivil- und Handelsgesetzbuches (im Folgenden: ZHGthai).

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant