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Trennungsjahr wenn ein Ehegatte im Knast sitzt?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es genügt für den Ablauf des Trennungsjahres nicht, dass durch Inhaftierung eines Ehegatten die häusliche Gemeinschaft aufgehoben ist und der andere Ehegatte den Kontakt abgebrochen hat.

Die Trennungsabsicht muss zumindest bei einem der Ehegatten nach außen erkennbar sein - es wäre also dem inhaftieren Ehegatten die Trennungsabsich unmißverständlich mitzuteilen.


OLG Dresden, 13.02.2002 - Az: 10 UF 694/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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