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Sittenwidriger Ehevertrag
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Fragen zum Ehevertrag? ➠ Wir erstellen oder prüfen den Vertrag für SieEin Ehevertrag kann sich in einer Gesamtwürdigung nur dann als sittenwidrig und daher als insgesamt nichtig erweisen, wenn konkrete Feststellungen zu einer unterlegenen Verhandlungsposition des benachteiligten Ehegatten getroffen worden sind. Allein aus der Unausgewogenheit des Vertragsinhalts ergibt sich die Sittenwidrigkeit des gesamten Ehevertrages regelmäßig noch nicht.
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Andrea Leibfritz , Burladingen