Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.307 Anfragen

19 Tage-Ehe und trotzdem Witwenrente!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Erbstreitigkeiten vermeiden: Erstellen oder prüfen Sie ein ➠ Testament!
In Ausnahmefällen kann auch bei einer sehr kurzen Ehedauer von lediglich 19 Tagen ein Anspruch auf Witwenrente bestehen - trotz der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe. Denn diese Vermutung ist widerlegbar. So hatte im vorliegenden Fall die spätere Klägerin im Alter von 58 Jahren den 60-jährigen Versicherten im Krankenhaus geheiratet. Der Versicherte war zu diesem Zeitpunkt bereits erkennbar lebensbedrohlich an Lungenkrebs erkrankt und verstarb 19 Tage später. Daher wurde der Antrag auf Witwenrente zunächst wegen einer vermuteten Versorgungsehe abgelehnt.

Vor dem Sozialgericht obsiegte die Klägerin. Schließlich ist auch bei einer schweren Erkrankung mit bekannter ungünstiger Verlaufsprognose der Nachweis nicht ausgeschlossen, dass aus anderen als Versorgungsgründen geheiratet worden ist - so das Gericht. Hier kommt es aber auf den konkreten Einzelfall an. Vorliegend gab es gewichtige Gründe, die das Gericht überzeugten: Der Versicherte war nämlich vor seiner Hochzeit noch in anderer Ehe verheiratet gewesen, so dass er früher gar nicht heiraten konnte. Trotz 6 Jahre vor Eheschließung eingeleiteten Scheidungsverfahren, war das Urteil erst nach gut sechs Jahren rechtskräftig geworden, der Versicherte erfuhr davon erst ein halbes Jahr später.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.307 Beratungsanfragen

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...

Verifizierter Mandant

Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.

Verifizierter Mandant