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Keine Witwenrente nach Nothochzeit

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Kann der Eindruck einer Nothochzeit, die keinen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente begründet, nicht ausgeräumt werden, so ist ein Anspruch auf Witwenrente abzulehnen.


LSG Hessen, 22.01.2007 - Az: L 2 R 220/06

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Birgül D., Mannheim