Kann der Eindruck einer Nothochzeit, die keinen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente begründet, nicht ausgeräumt werden, so ist ein Anspruch auf Witwenrente abzulehnen.
LSG Hessen, 22.01.2007 - Az: L 2 R 220/06
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


