Bei Scheinehe auf Kosten des Eheaufhebungsverfahrens vorbereiten!
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wird eine Scheinehe eingegangen, so ist bereits bei Eheschließung davon auszugehen, daß das nach Ablauf des ehewidrigen Zwecks der Verbindung notwendige Eheaufhebungsverfahren mit Kosten verbunden ist. Diese Kosten sind bei der Lebensgestaltung zu berücksichtigen. Der Betroffene muß daher im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren Rücklagen bilden.
OLG Rostock, 05.04.2007 - Az: 11 WF 59/07
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.