Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.408 Anfragen

Wenn das Kind Schmuck für 4000 Euro in der Toilette versenkt ...

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein vierjähriger Sohn den Schmuck der zu Besuch anwesenden Tante in der Toilette versenkt. Die Tante hatte den teuren Schmuck auf der Schlafzimmerkommode abgelegt und sich dann mit ihrer Schwester in einem anderen Zimmer unterhalten. Die Haftpflichtversicherung der Familie wurde daraufhin in Anspruch genommen, lehnte aber jede Ersatzleistung ab, da sie keine Verletzung der Aufsichtspflicht seitens der Mutter erkennen konnte. Das Gericht bestätigte diese Auffassung. Es besteht keine Verpflichtung der Eltern, ihre Kinder in der eigenen Wohnung ständig auf Schritt und Tritt zu überwachen. Darüber befand das Gericht, dass die Tante ein erhebliches Mitverschulden traf - schließlich hatte sie den Schmuck im Wert von gut 4000 Euro unbeaufsichtigt offen herumliegen gelassen.


AG Bonn, 01.03.2011 - Az: 104 C 444/10

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant