Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.316 Anfragen

Wenn das Kind Schmuck für 4000 Euro in der Toilette versenkt ...

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein vierjähriger Sohn den Schmuck der zu Besuch anwesenden Tante in der Toilette versenkt. Die Tante hatte den teuren Schmuck auf der Schlafzimmerkommode abgelegt und sich dann mit ihrer Schwester in einem anderen Zimmer unterhalten. Die Haftpflichtversicherung der Familie wurde daraufhin in Anspruch genommen, lehnte aber jede Ersatzleistung ab, da sie keine Verletzung der Aufsichtspflicht seitens der Mutter erkennen konnte. Das Gericht bestätigte diese Auffassung. Es besteht keine Verpflichtung der Eltern, ihre Kinder in der eigenen Wohnung ständig auf Schritt und Tritt zu überwachen. Darüber befand das Gericht, dass die Tante ein erhebliches Mitverschulden traf - schließlich hatte sie den Schmuck im Wert von gut 4000 Euro unbeaufsichtigt offen herumliegen gelassen.


AG Bonn, 01.03.2011 - Az: 104 C 444/10

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.316 Beratungsanfragen

Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.

Thomas Heinrichs, Bräunlingen