Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.875 Anfragen

Eltern haften für zündelnde Kinder

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Sind in der elterlichen Wohnung Streichhölzer regelmäßig auch für Kinder zugänglich oder wird dieses zumindest von häufigen Besuchern so dargestellt, so spricht eine Beweisvermutung zunächst gegen die Eltern, wenn deren Kind gezündelt hat.

Die Eltern haften sodann wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, sofern der Gegenbeweis nicht erbracht werden kann.


LG München II, 18.12.2003 - Az: 4 O 4585/03

ECLI:DE:LGMUEN2:2003:1218.4O4585.03.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant