Einer dauerhaft getrennt lebenden Mutter eines eineinhalbjährigen Kindes, die aufgrund der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit die Betreuung des Kindes in einer Kinderkrippe bzw. bei einer Tagesmutter anstrebt, ist das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil des Sorgerechts zu übertragen.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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