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Auskunftsanspruch des Scheinvaters auf Mitteilung des möglichen Erzeugers

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Durch die Mitteilung der Mutter, der mögliche Erzeuger oder dessen Name sei ihr nicht bekannt, wird der Auskunftsanspruch nicht erfüllt. Eine fehlende Kenntnis kann von der Mutter aber als eine den Anspruch ausschließende Unmöglichkeit geltend gemacht werden. Dazu gehört auch der Vortrag und erforderlichenfalls der Beweis, dass sie die ihr unter den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Erkundigungen eingeholt hat.


BGH, 02.07.2014 - Az: XII ZB 201/13

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