Ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe ist abzulehnen, wenn die beabsichtigte Rechtsverteidigung nach dem Stand der Beweisaufnahme keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Steht aufgrund eines gerichtlich eingeholten Abstammungsgutachtens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest, dass der Antragsgegner der leibliche Vater des Kindes ist, und scheidet ein naher Verwandter als Vater aus, ist die Vaterschaft bewiesen.
Steht aufgrund eines gerichtlich eingeholten Abstammungsgutachtens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest, dass der Antragsgegner der leibliche Vater des Kindes ist, und scheidet ein naher Verwandter als Vater aus, ist die Vaterschaft bewiesen.
OLG Jena, 08.07.2025 - Az: 1 WF 112/25
ECLI:DE:OLGTH:2025:0708.1WF112.25.00
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.


