Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.454 Anfragen

Unterschied persönliche Anhörung und mündliche Erörterung in Kindschaftssachen

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das FamFG unterscheidet ausdrücklich zwischen der persönlichen Anhörung der Beteiligten und der mündlichen Erörterung.

Dass die Beteiligten persönlich angehört worden sind, lässt nicht zwingend auf eine durchgeführte mündliche Erörterung schließen.

Die mündliche Erörterung im Sinne von § 57 Satz 2 FamFG muss bestimmte Merkmale aufweisen, so dass den Beteiligten etwa die Gelegenheit eröffnet werden muss, dem Gericht ihre Positionen mündlich zu vermitteln und sich - nach Gestattung durch das Gericht im Rahmen seiner sitzungsleitenden Aufgabe - unmittelbar mit dem Vorbringen der anderen Beteiligten auseinanderzusetzen. Überdies kann und muss das Gericht im Rahmen der Erörterung gegebenenfalls rechtliche Hinweise erteilen, zu welchen den Beteiligten in der Regel unmittelbar Gelegenheit zur Stellungnahme zu eröffnen ist. Auch dient die mündliche Erörterung dazu, mit Blick auf § 156 FamFG gegebenenfalls die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung zu prüfen.


OLG Frankfurt, 17.03.2025 - Az: 1 UF 52/25

ECLI:DE:OLGHE:2025:0317.1UF52.25.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.280 Bewertungen)

Danke, schnelle Bearbeitung
Jürgen Schwemmhuber, Landshut
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld