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Eignung von Pflegeeltern zur Führung der Vormundschaft

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Beurteilung der Eignung von Pflegeeltern zur Führung der Vormundschaft für ihr Pflegekind sind auch ihre Haltung zu dessen Umgang mit seinen Eltern und ihre Bereitschaft zur Kooperation mit diesen von Bedeutung.

Gewähren Pflegeeltern den Eltern ihres Pflegekindes (begleiteten) Umgang mit diesem, stehen unterschiedliche Ansichten der Pflegeeltern und der Eltern des Pflegekindes über die konkrete Frequenz und Ausgestaltung der Umgangskontakte der Eignung der Pflegeeltern zur Führung der Vormundschaft für das Pflegekind jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Pflegeeltern grundsätzlich bereit sind, an einer am Kindeswohl orientierten Umgangsgestaltung mitzuwirken.


OLG Bremen, 22.01.2025 - Az: 5 UF 67/24


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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