Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.324 Anfragen

Rechtsschutz gegen eine in der 4. Klasse durchgeführte Kompetenzmessung und gegen einen Potenzialtest

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Kompetenzmessung nach § 88 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 Nr. 2 SchG BW (Fassung vom 29.01.2025) und bei dem Potentialtest nach § 88 Abs. 3 Satz 3 SchG BW (Fassung vom 29.01.2025) handelt es sich um eigenständige Prüfungen, deren Durchführung und Ergebnisse jeweils einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich sind.

Das Schulgesetz und die Aufnahmeverordnung messen den Neuregelungen zur Kompetenzmessung und zum Potentialtest keine Rückwirkung bei.

Die Teilnahme des Antragstellers an der zentralen Kompetenzmessung („Kompass 4“) am 19. und 20.11.2024, also vor Inkrafttreten des § 88 Abs. 3 (Fassung vom 29.01.2025), erfüllt den sich aus dem Gesetz ergebenden Prüfungsanspruch nicht und steht daher dem Anspruch auf erstmalige Durchführung der Kompetenzmessung nicht entgegen.


VG Sigmaringen, 22.09.2025 - Az: 4 K 3208/25

ECLI:DE:VGSIGMA:2025:0922.4K3208.25.00

Nachfolgend: VGH Baden-Württemberg, 11.09.2025 - Az: 9 S 1573/25

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant