Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.777 Anfragen
Umgangsrecht der ehemaligen Pflegeeltern
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ehemaligen Pflegeeltern, bei denen das Kind seit seiner nach der Geburt erfolgten Inobhutnahme über fünf Jahre gelebt hat, kann ein Umgangsrecht nach § 1685 Abs. 2 BGB auch dann zustehen, wenn seit der Herausnahme aus dem Haushalt der Pflegeltern und dem Wechsel des Kindes in eine neue Pflegestelle ein Zeitraum von einem Jahr ohne Kontakte zu dem Kind vergangen ist.
An der Kindeswohldienlichkeit des Umgangs mit den vormaligen Pflegeeltern fehlt es jedoch, wenn diese den Aufenthalt des Kindes in der neuen Pflegefamilie nicht akzeptieren und ihrerseits die Rückführung des Kindes in ihren Haushalt anstreben.
OLG Frankfurt, 26.09.2024 - Az: 6 UF 137/24
ECLI:DE:OLGHE:2024:0926.6UF137.24.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...