Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.929 Anfragen

Keine wirksame Anordnung einer Umgangspflegschaft durch die Billigung einer Vereinbarung der Eltern

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Anordnung einer Umgangspflegschaft stellt nach herrschender Meinung einen gerichtlichen Eingriff in die elterliche Sorge (konkret: in das Recht zur Aufenthaltsbestimmung) dar.

Ein solcher Eingriff kann, wie bereits der Wortlaut der Vorschrift deutlich zeigt, nicht konkludent erfolgen. Notwendig ist vielmehr eine konkrete Anordnung durch das Familiengericht.

Der Beschluss des Familiengerichts, mit dem die Vereinbarung der Eltern zum Umgang und zur Umgangspflegschaft gerichtlich gebilligt wurde, ersetzt die nach § 1684 Abs. 3 BGB notwendige Entscheidung nicht. Dies folgt bereits daraus, dass vom Gericht nicht gebilligt werden kann, was von den Eltern nicht vereinbart werden kann.


OLG Bamberg, 15.11.2024 - Az: 7 WF 223/24 e

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant