Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.420 Anfragen

Erstattungsanspruch hinsichtlich der Bestattungskosten gegen den Erben

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gemäß § 1968 BGB ist der Erbe zur Übernahme der Beerdigungskosten verpflichtet, da diese als Nachlassverbindlichkeit gelten. Hat ein Berechtigter die Beerdigung veranlasst und die Kosten getragen, so steht ihm ein Erstattungsanspruch gegen den Erben zu.

Die Verpflichtung zur Erstattung umfasst die Kosten, die für eine würdige und angemessene Beerdigung erforderlich sind, wobei die Lebensstellung des Verstorbenen sowie die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind. Der Begriff „standesgemäß“ ist zwar in § 1968 BGB entfallen, jedoch bleibt der Erstattungsumfang auf die erforderlichen Beerdigungs- und Feierkosten begrenzt. Dabei sind vornehmlich die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Verstorbenen in Betracht zu ziehen.


OLG Koblenz, 03.09.2021 - Az: 12 U 752/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Sehr detaillierte Ausführungen von Herrn Dr. Voß, die u.a. auch entsprechende Hinweise auf die Rechtsprechung beinhalten. Meine Anfrage wurde sehr ...
Verifizierter Mandant
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant