Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.124 Anfragen
Sorgerechtsverfahren: Zwang zur Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training?
Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die Auflage an einen Elternteil, an einem Anti-Gewalt-Training teilzunehmen, kann im Fall der Kindeswohlgefährdung auf § 1666 BGB gestützt werden.
Auflagen und Gebote nach § 1666 BGB können grundsätzlich nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 FamFG iVm. § 888 ZPO vollstreckt werden, wenn sie hinreichend bestimmt sind und die Vollstreckung im Einzelfall geeignet und verhältnismäßig erscheint.
Lehnt ein Elternteil ein Anti-Gewalt-Training ausdrücklich ab oder fehlt ihm für eine Teilnahme die erforderliche Einsichtsfähigkeit und Änderungsbereitschaft, ist eine weitere Durchsetzung der Auflage mit Zwangsmitteln unzulässig.
Typischerweise haben Gebote nach § 1666 BGB nicht primär den Zweck, vollstreckt zu werden, sondern sie zielen auf die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, indem sie einen stärkeren Eingriff in das Sorge- und Umgangsrecht, etwa eine Sorgerechtsentziehung, erübrigen können.
KG, 20.08.2024 - Az: 17 WF 87/24
ECLI:DE:KG:2024:0820.17WF87.24.00
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus stern.de
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg.
Danke für Ihre Unterstützung und ...